Die Stadt Kurort Oberwiesenthal erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung von Einrichtungen und Anlagen in ihrem Stadtgebiet eine Gästetaxe. Sie wird unabhängig davon erhoben, ob und in welchem Umfang diese tatsächlich in Anspruch genommen werden.
Gästetaxpflichtig ist, wer im Erhebungsgebiet eine Übernachtungsleistung in Anspruch nimmt. Die Gästetaxe beträgt pro Person und Aufenthaltstag ganzjährig:
Weitere Einzelheiten, wie z.B. Ermäßigungen regelt die Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe der Stadt Kurort Oberwiesenthal. Die Satzung liegt bei Ihrem Vermieter und in der Gästeinformation zur Einsichtnahme aus.
Dienstleister in Kurort Oberwiesenthal und Umgebung halten darüber hinaus ermäßigte Angebote für unsere Gäste mit Gästekarte vor. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte legen Sie die Gästekarte bei Inanspruchnahme von Leistungen unaufgefordert vor.